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   VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2166   

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https://dejure.org/2013,37544
VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2166 (https://dejure.org/2013,37544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2013 - 11 CS 13.2166 (https://dejure.org/2013,37544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 11 CS 13.2166 (https://dejure.org/2013,37544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen Führerschein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1547
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2166
    Zum anderen sollte den in den Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 (C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann/Funk, DAR 2008, 459/465; und C-334/06 bis 336/06 - Zerche) enthaltenen Aussagen Rechnung getragen werden (so ausdrücklich bereits Abschnitt A ["Zielsetzung"] des Vorblatts zur Bundesrats-Drs. 851/08 vom 6.11.2008, mit der der Entwurf dieser Verordnung dem Bundesrat zugeleitet wurde).

    Die Absicht, das deutsche Recht an die Vorgaben der EuGH-Urteile vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) anzupassen, kommt ferner in Abschnitt A.2 des allgemeinen Teils der Begründung des Verordnungsentwurfs (BR-Drs. 851/08, S. 5 f.) sowie in der Einzelbegründung zu Art. 1 Nr. 4 (diese Vorschrift enthält die Änderungen des § 28 FeV) zum Ausdruck (BR-Drs. 851/08, S. 11 f.).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art.

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2166
    Diese Regelungslücke ist durch einen Rückgriff auf die dem § 28 Abs. 4 FeV zugrunde liegende Absicht des Verordnungsgebers i.V.m. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten Aufbauklassenerwerb (U.v. 13.10.2011 - Apelt, C-224/10; B.v. 22.11.2011 - Köppl, C-590/10- DAR 2012, 198) zu schließen.

    Denn auch in diesem Fall ist die spätere Fahrerlaubnis auf der Grundlage "einer Fahrerlaubnis erteilt worden", die "mit einer Unregelmäßigkeit behaftet ist, die ihre Nichtanerkennung rechtfertigt" (vgl. EuGH, B.v. 22.11.2011 - Köppl, C-590/10 - juris Rn. 52), nämlich dem Verstoß gegen die Wohnsitzvoraussetzung.

  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2166
    Zum anderen sollte den in den Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 (C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann/Funk, DAR 2008, 459/465; und C-334/06 bis 336/06 - Zerche) enthaltenen Aussagen Rechnung getragen werden (so ausdrücklich bereits Abschnitt A ["Zielsetzung"] des Vorblatts zur Bundesrats-Drs. 851/08 vom 6.11.2008, mit der der Entwurf dieser Verordnung dem Bundesrat zugeleitet wurde).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2166
    Diese Regelungslücke ist durch einen Rückgriff auf die dem § 28 Abs. 4 FeV zugrunde liegende Absicht des Verordnungsgebers i.V.m. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten Aufbauklassenerwerb (U.v. 13.10.2011 - Apelt, C-224/10; B.v. 22.11.2011 - Köppl, C-590/10- DAR 2012, 198) zu schließen.
  • VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2166
    Diese Rechtsprechung des EuGH kann entsprechend auf die hier vorliegende Fallgestaltung angewendet werden, in der eine unter Nichtbeachtung der Wohnsitzvoraussetzung erteilte Fahrerlaubnis der Klasse B in einem anderen Mitgliedstaat in eine Fahrerlaubnis derselben Klasse umgetauscht wurde, ohne dass sich der Wohnsitzverstoß unmittelbar aus dem neuen Führerschein ergibt (vgl. BayVGH, U.v.13.2.2013 - 11 B 11.2798).
  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 11 BV 12.172

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B im Jahr 2004

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2166
    Denn bei der Novellierung dieser Bestimmung ließ er sich von dem Willen leiten, von den durch das Unionsrecht eröffneten Befugnissen zur Nichtanerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse in größtmöglichem Umfang Gebrauch zu machen (vgl. BayVGH, U.v. 20.7.2012 - 11 BV 12.172).
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193

    Eine im Wege des Umtauschs in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erworbene

    Die hiergegen erhobene Beschwerde hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 10. Dezember 2013 (11 CS 13.2166) zurückgewiesen.

    bb) Der Senat hat jedoch bereits mehrfach (BayVGH, U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 46 - 51, U.v. 28.2.2013 - 11 B 11.2981 - juris Rn. 35 - 40) und auch im von Kläger angestrengten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (BayVGH, B.v. 10.12.2013 - 11 CS 13.2166, NJW 2014, 1547) die Auffassung vertreten, dass § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV auf die vorliegende Fallgestaltung entsprechend anzuwenden ist und ein Wohnsitzverstoß bei der Erteilung der Fahrerlaubnis im ersten EU-Mitgliedstaat (hier: Tschechische Republik) auf die im Wege des Umtauschs im zweiten EU-Mitgliedstaat (hier: Ungarn) erworbene Fahrerlaubnis durchschlägt.

  • VG München, 20.01.2014 - M 1 S 13.5653

    Umtausch einer ukrainischen in eine polnische Fahrerlaubnis; Inlandsungültigkeit

    Mit ähnlichen Erwägungen hat die obergerichtliche Rechtsprechung auch einer von einem EU-Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis die Inlandsungültigkeit abgesprochen, die nach Umschreibung einer früheren Fahrerlaubnis erteilt wurde, die - wegen fehlenden Wohnsitzes im Ausstellermitgliedstaat - von den deutschen Behörden nicht akzeptiert werden musste (vgl. BayVGH, B. v. 10.12.2013 - 11 CS 13.2166 - juris).
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